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   BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95   

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BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95 (https://dejure.org/1995,3440)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 11 B 72.95 (https://dejure.org/1995,3440)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 11 B 72.95 (https://dejure.org/1995,3440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand der gebührenpflichtigen Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegerecht - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Sachaufklärungsrüge - Zulässigkeit der Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes in einer Satzung bei Vermeidbarkeit durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; VwGO § 86 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Kommunalabgaben: Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Regelung des Abgabenrechts noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 78, 205 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]; 79, 106 [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86]).

    Schließlich ist die Beschwerde nicht begründet, soweit sie unter dem Gesichtspunkt der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) rügt, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 78, 205 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ab, wonach es mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG nicht vereinbar sei, "wenn der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff wählt, der zu Gunsten einer bestimmteren Fassung vermeidbar gewesen wäre".

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1981 - 5 S 1909/80

    Werbeanlagen an Verbrauchermarkt

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Die von ihr genannte Entscheidung des VGH Mannheim (Baurecht 1981, 462) ist zu einer anderen Rechtsvorschrift mit anderem Kontext ergangen und schon deshalb in ihrer Aussage zur Nichtbestimmbarkeit des darin verwendeten Rechtsbegriffs "Großflächenwerbung" auf die hier in Rede stehende Satzungsvorschrift nicht übertragbar.
  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Dem Ortsgesetzgeber ist insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden läßt (vgl. hierzu etwa Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 8 NB 4.93 - und Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 69, S. 11 bzw. Nr. 71, S. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Eine Sondernutzungsgebühr ist die Gegenleistung dafür, daß die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus erlaubt und damit gleichzeitig eine Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeiten in Kauf genommen wird; die Höhe der geforderten Gebühr darf nicht außer Verhältnis zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung stehen (vgl. Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 [BVerwG 15.07.1988 - 7 C 5/87] m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Regelung des Abgabenrechts noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 78, 205 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]; 79, 106 [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86]).
  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Regelung des Abgabenrechts noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 78, 205 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]; 79, 106 [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86]).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Dem Ortsgesetzgeber ist insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden läßt (vgl. hierzu etwa Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 8 NB 4.93 - und Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 69, S. 11 bzw. Nr. 71, S. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Unter diesen Umständen mußte sich dem Berufungsgericht keine weitere Beweiserhebung zu den tatsächlichen Verhältnissen aufdrängen (vgl. etwa Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 25.09.1989 - 8 B 95.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt hiernach erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (vgl. etwa Beschlüsse vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 und vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 Nr. 113, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
    Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Regelung des Abgabenrechts noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 21, 207 ; 78, 205 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]; 79, 106 [BVerfG 09.11.1988 - 1 BvR 243/86]).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer

  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Die Formel, wonach eine Grenze für die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe erst dann überschritten werde, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch Behörden und Gerichte ausschließen (so z.B. Beschlüsse vom 15. November 1995 BVerwG 11 B 72.95 juris Rn. 5 und vom 10. April 2000 BVerwG 11 B 61.99 juris Rn. 10), beschreibt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normenklarheit in der Tat zutreffend.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot steht auch im Abgabenrecht der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht von vornherein entgegen; das Bestimmtheitsgebot ist erst dann verletzt, wenn es wegen der Unbestimmtheit der abgaberechtlichen Vorschrift auch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen; im Übrigen genügt eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014 - 9 B 66.13 - juris Rn. 2, vom 10.04.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10 und vom 15.11.1995 - 11 B 72.95 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17

    Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerwG, Beschluss vom 15.11.1995 - 11 B 72/95 -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 2 S 2005/20

    Haftungsrechtliche Inanspruchnahme eines Geldspielgeräteentwicklers, -herstellers

    Vielmehr ist es eine Frage der rechtlichen Auslegung dieser Norm nach den allgemein anerkannten Auslegungsmethoden, ob es möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen und damit die Beachtung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebotes gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014 - 9 B 66.13 - juris Rn. 2, vom 10.04.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10 und vom 15.11.1995 - 11 B 72.95 - juris Rn. 5).

    Eine willkürliche Handhabung der Haftungsregelung durch die Behörden und Gerichte (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014, aaO Rn. 2, vom 10.04.2000, aaO Rn. 10 und vom 15.11.1995, aaO Rn. 5) ist durch die Anknüpfung an den Begriff des Eigentümers unter Heranziehung der Zurechnungsvorschrift des § 39 AO iVm § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ausgeschlossen und für die Eigentümer der Geldspielgeräte ist hinreichend vorhersehbar, dass und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung für die Steuerschulden der Automatenaufsteller in Betracht kommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19

    Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen

    a) Das aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot steht auch im Abgabenrecht der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht von vornherein entgegen; das Bestimmtheitsgebot ist vielmehr erst dann verletzt, wenn es wegen der Unbestimmtheit der abgaberechtlichen Vorschrift auch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen; im Übrigen genügt eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014 - 9 B 66.13 - juris Rn. 2, vom 10.04.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10 und vom 15.11.1995 - 11 B 72.95 - juris Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Auch für Satzungen gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1998 - 4 NB 3/97 -, NVwZ 1988, S. 1067 [1069], zur berichtigenden Auslegung bei einem Redaktionsversehen; vgl. auch Entscheidung vom 15.11.1995 - 11 B 72/95, zitiert nach Juris, m. w. Nw.).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 9 B 85.14

    Äquivalenzprinzip bei Sondernutzungsgebühren (hier: für ein Werbeplakat)

    Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zu der von der Verwaltung erbrachten Leistung stehen (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 , Beschluss vom 15. November 1995 - 11 B 72.95 - juris Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 02.08.2019 - 16 L 1549/19
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02, 796/02 -, juris, Rn. 117; BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 11 B 72.95 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 13. April 2016 - 14 A 1648/15 -, juris, Rn. 154.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 11 B 72.95 -, juris, Rn. 5 m.w.N.

  • VG Düsseldorf, 02.08.2019 - 16 L 1550/19
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02, 796/02 -, juris, Rn. 117; BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 11 B 72.95 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 13. April 2016 - 14 A 1648/15 -, juris, Rn. 154.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 11 B 72.95 -, juris, Rn. 5 m.w.N.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe im Abgabenrecht liegt hiernach erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1995 - 11 B 72.95 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.09.2005 - 1 B 300/03

    Gestaltungssatzung, Bestimmtheit, Geltungsbereich, Denkmalschutz, Holzfenster,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2000 - 11 A 3887/96

    Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis an ein Unternehmen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 11 A 1084/96

    Beseitigung einer Werbetafel

  • VG Hannover, 25.05.2016 - 10 A 361/16

    Amtshandlung; Bestimmtheitsgebot; Gebührenordnung; Gefährlichkeitsfeststellung;

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • VG Münster, 23.03.2012 - 3 K 33/11

    Anforderungen an die Verteilung der Aufwendungen für Unterhaltung und

  • VG Weimar, 22.10.1998 - 3 K 1708/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; Wasser- und

  • VG Hannover, 05.02.2018 - 4 A 4096/17

    Gebühren; Kosten; Kostenordnung; Vermessung

  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 5 B 286/03

    Aufstellungsort; Bestimmtheit; Internet; Multifunktionalität; PC;

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